Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir, welche Personendaten wir im Zusammenhang mit unseren Aktivitäten und Tätigkeiten einschliesslich unserer simonkroener.ch-Website bearbeiten. Wir informieren insbesondere, wofür, wie und wo wir welche Personendaten bearbeiten. Wir informieren ausserdem über die Rechte von Personen, deren Daten wir bearbeiten.


Für einzelne oder zusätzliche Aktivitäten und Tätigkeiten können weitere Datenschutzerklärungen sowie sonstige rechtliche Dokumente wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Nutzungsbedingungen oder Teilnahmebedingungen gelten.

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Z‘Design, Inhaber Simon Kröner & Fabien Steiner, Chrottegässli 28, 3065 Bolligen, Bern, UID CHE-306.388.862 (nachfolgend «Auftragnehmer»), und dem Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem individuellen Angebot geht das Angebot vor.

  1. Vertragsgegenstand

Gegenstand der Verträge ist die Erbringung von Dienstleistungen in folgenden Bereichen:


a) Webdesign & Webentwicklung:

  • Konzeption, Gestaltung, Programmierung und Inbetriebnahme von Webseiten, Singlepage-Lösungen und Webanwendungen, inkl. Suchmaschinenoptimierung, Domain-Management und Hosting-


b) Digitalisierung & Prozessoptimierung:

  • Beratung, Analyse, Dokumentation und Digitalisierung von Betriebsprozessen, insbesondere für HLKS-Betriebe (Sanitär, Heizung, Lüftung, Klima) und verwandte Gewerke, inkl. Prozess-Apps, Workflows und Automationen.


c) Laufende Betreuung:

  • Wartung, Support, Updates und Weiterentwicklung der unter a) und b) erstellten Lösungen.


d) Beratung & Consulting:

  • Strategische und operative Beratung in den Bereichen Digitalisierung, Online-Marketing und Geschäftsprozesse.


e) CRM-Einrichtung & Systemintegrationen:

  • Konfiguration, Einrichtung und Integration von CRM-Systemen, Business-Tools und Drittanbieter-Plattformen.

f) Weitere Dienstleistungen gemäss individuellem Angebot.


Die konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot. Der Auftragnehmer schuldet das fachgerechte Tätigwerden (Dienstvertrag) und die funktionsfähige Übergabe der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen darüber hinausgehenden wirtschaftlichen Erfolg des Auftraggebers.

  1. Leistungsumfang & Drittanbieter


3.1. Die konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot.

3.2. Fremdkosten: Kosten für Domain-Registrierung, Hosting-Plattformen, Lizenzen, API-Nutzung oder Drittanbieter-Dienste (z.B. Cloudflare, Hostpoint, Google, Wix, Branchensoftware, Automatisierungstools, Cloud-Dienste) werden vom Auftraggeber direkt getragen, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer kann bei der Einrichtung unterstützen; Vertragspartner dieser Drittanbieter wird der Auftraggeber.

3.3. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Preisänderungen von Drittanbietern. Funktionsstörungen, die ausschliesslich auf Ausfällen von Drittanbietern basieren, gelten nicht als Mangel der Leistung des Auftragnehmers.

3.4. Leistungen, die über den im Angebot definierten Umfang hinausgehen, gelten als Zusatzauftrag und werden separat offeriert und verrechnet.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers


4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Umsetzung notwendigen Zugänge (Logins, API-Keys, Systemzugänge), Daten, Dokumente und Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen.

4.2. Für Leistungen vor Ort stellt der Auftraggeber einen Ansprechpartner zur Verfügung und gewährt Zugang zu den relevanten Betriebsabläufen.

4.3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm benannten Mitarbeitenden an Schulungen und Reviews teilnehmen.

4.4. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und berechtigen nicht zur Minderung des vereinbarten Preises.

4.5. Bei Webprojekten stellt der Auftraggeber insbesondere alle erforderlichen Assets (Bilder, Logos, Texte, Videos), Zugangsdaten zu bestehenden Plattformen (z.B. Wix, Google-Konto, Domain-Registrar) sowie Domain-Transfercodes rechtzeitig bereit.

4.6. Rückmeldungen auf Freigabeanfragen und Fertigstellungsmeldungen sind innerhalb von 10 Arbeitstagen zu erteilen, sofern im Angebot keine andere Frist vereinbart wurde.

  1. Zahlungsbedingungen


5.1. Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, gilt folgende Aufteilung: 50 % Akonto bei Auftragserteilung (Arbeitsbeginn nach Zahlungseingang), 50 % nach Abnahme / Go-Live. Zahlungsziel: 15 Tage netto.

5.2. Laufende Betreuung (Retainer): Monatliche Pauschalen sind jeweils im Voraus zum 1. des Monats fällig.

5.3. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern anwendbar).

5.4. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p.a. gemäss Art. 104 OR erhoben. Zusätzlich ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Betreuung und Wartungsarbeiten einzustellen oder den Zugang zu durch ihn gehosteten Systemen vorübergehend zu sperren, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.

  1. Abnahme


6.1. Nach Fertigstellung der jeweiligen Projektphase präsentiert der Auftragnehmer das Ergebnis. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Funktionen zu testen.


6.2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich meldet oder die Ergebnisse im operativen Geschäft nutzt (produktiver Einsatz).


6.3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese werden im Rahmen der laufenden Betreuung behoben.

6.4. Bei Webprojekten erfolgt die Abnahme auf einer Staging-Umgebung. Der Go-Live (Domain-Umschaltung, Inbetriebnahme) ist ein separater Schritt und erfolgt nach Abnahme und vollständiger Bezahlung.

6.5. Stellt der Auftraggeber die für den Go-Live erforderlichen Zugangsdaten oder Transfercodes trotz Aufforderung und einer Nachfrist von 10 Arbeitstagen nicht bereit, gilt das Werk im aktuellen Stand als ausgeliefert. Die volle Vergütung wird fällig.

6.6. Maximal 2 Korrekturschleifen sind im Projektpreis enthalten, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Darüber hinausgehende Änderungswünsche gelten als Zusatzauftrag.

6.7. Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt 6 Monate ab Abnahme, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden.

  1. Laufende Betreuung & Retainer


7.1. Die laufende Betreuung umfasst gemäss vereinbartem Umfang monatliche Reviews, Training, Kontrolle und Nachschärfung der implementierten Lösungen sowie Wartung und Support.

7.2. Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Angebot.

7.3. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Betreuung automatisch um die gleiche Laufzeit, sofern sie nicht unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist schriftlich gekündigt wird. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem individuellen Angebot; wurde keine Frist vereinbart, beträgt sie einen Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

7.4. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund bleiben bereits geleistete Zahlungen bestehen; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

  1. Haftung


8.1. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.2. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für:

  • Datenverluste, die durch fehlerhafte Bedienung des Auftraggebers entstehen.

  • Änderungen an Schnittstellen (APIs) oder Funktionen durch Drittanbieter, die eine Anpassung erfordern.

  • Wirtschaftliche Ergebnisse des Auftraggebers (z.B. Umsatzsteigerung, Zeitersparnis, Neukundengewinnung).

  • Rückfall in alte Arbeitsmuster nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsphase.

8.3. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (entgangener Gewinn, Produktionsausfälle etc.) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.4. Bei Webprojekten wird zusätzlich keine Haftung übernommen für:

  • Suchmaschinen-Rankings oder -Platzierungen.

  • Ausfälle oder Änderungen bei Drittanbietern (Google, Cloudflare, Hostpoint etc.).

  • Die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte.

  1. Urheberrecht & Nutzungsrechte


9.1. Mit vollständiger Bezahlung gehen die Nutzungsrechte an den erstellten Werken (Webseiten, Prozess-Standards, Prozess-Apps, Workflows, Dokumentationen) zeitlich und räumlich unbeschränkt auf den Auftraggeber über.

9.2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, allgemeine Lösungsbausteine, Methoden und Templates, die keine kundenspezifischen Daten enthalten, für andere Projekte wiederzuverwenden.

9.3. Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber als Referenz nennen (z.B. anonymisierte Fallstudie auf der Website), sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.

9.4. Bei Webprojekten: Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen und sind von der Rechteübertragung ausgenommen.

9.5. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Nutzungsrechte beim Auftragnehmer (Eigentumsvorbehalt). Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Webseite oder das erstellte Werk bis zur vollständigen Bezahlung offline zu nehmen bzw. zurückzuhalten.

  1. Kündigung


10.1. Kündigt der Auftraggeber ein laufendes Projekt vor Abschluss, sind alle bis dahin erbrachten Leistungen vollumfänglich zu vergüten. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.

10.2. Bei Kündigung übergibt der Auftragnehmer alle bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse, sofern die Vergütung für die erbrachten Leistungen vollständig beglichen ist.

  1. Höhere Gewalt


Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Umständen ausserhalb ihrer Einflusssphäre (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, grossflächige IT-Ausfälle). Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich.

  1. Datenschutz & Geheimhaltung


12.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse, Betriebsabläufe, Kundendaten und internen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

12.2. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen (DSG, ggf. DSGVO).

12.3. Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält (z.B. Mitarbeiter-, Kunden- oder Lieferantendaten), wird bei Bedarf eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen.

  1. Schlussbestimmungen


13.1. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.

13.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13.4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Kontakt

Kröner & Steiner Consulting KLG · Simon Kröner, Fabien Steiner
Chrottegässli 28 · 3065 Bolligen · Bern, Schweiz
E-Mail: fabien.steiner@z-design.ch
Handelsregister-Nr.: CHE-306.388.862